Weinfonds-Zwangsabgabe: Entscheidung vertagt

Im Fall des Winzers aus dem Kreis Cochem-Zell, der gegen die Zwangsabgaben an den Deutschen Weinfonds klagt, hat das Verwaltungsgericht Koblenz die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Ursprünglich war schon gestern eine erste Entscheidung erwartet worden.

 Kritik am Fonds: Einige Erzeuger möchten ihre Weine künftig lieber selbst vermarkten. Foto: DWI

Kritik am Fonds: Einige Erzeuger möchten ihre Weine künftig lieber selbst vermarkten. Foto: DWI

Koblenz. (tol) Noch keine Rechtsklarheit in Sachen Weinfonds-Zwangsabgabe (der TV berichtete): Die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz haben gestern die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Sie begründeten den Schritt mit einem neuen, umfangreichen verfassungsrechtlichen Gutachten, das die Vertreter des Deutschen Weinfonds inzwischen vorgelegt hätten. Dieses Gutachten befasse sich mit der Frage, ob die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Weinfonds-Abgabe verfassungsgemäß sei.

Die Grundsätze des fairen Verfahrens verlangten es, den übrigen Beteiligten Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Entscheidung ist damit vertagt. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass ein neuer Termin entweder im November oder Dezember wahrscheinlich sei.

Möglich ist dann, dass die Koblenzer Richter selbst eine Entscheidung sprechen. Denkbar ist aber auch, dass sie den Fall im Zuge der sogenannten Konkreten Normenkontrolle ("Richtervorlage") an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe abgeben. Die Verfassungsrichter müssten dann prüfen, ob die Weinfonds-Zwangsabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Eine derartige Prüfung hatten schon zu Beginn des Jahres die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie der Förderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft (Holzabsatzfonds) nicht überlebt. Sie wurden für verfassungswidrig erklärt und inzwischen aufgelöst. Die Gegner des Deutschen Weinfonds - eine per Gesetz geschaffene Institution zur Absatzförderung deutscher Weine - erhoffen sich eine ähnliche Entscheidung. Wie und ob es dann mit dem Fonds weitergeht, ist nicht geklärt.

Neben der Klage des Winzers aus dem Landkreis Cochem-Zell laufen in derselben Sache derzeit auch weitere Verfahren vor anderen deutschen Gerichten. Extra Ein Fonds ist eine Art kollektive Geldsammelstelle zum Zwecke eines Investments. Im Fall des Weinfonds sind die Kellereien und Winzer das sammelnde Kollektiv. Zum Investment gehören Maßnahmen zur Image- und Absatzförderung ihrer Weine. Organisiert werden diese Maßnahmen durch das Deutsche Weininstitut, eine Weinakademie und eine Weinwerbe-Gesellschaft. (tol)

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