Wer zahlt, will mehr mitreden

KLAUSEN. Der Kindergarten war Thema in der Gemeinderatssitzung in Klausen. Es wurde darüber diskutiert, ob der Vertrag, in dem die Trägerschaft des Kindergartens an die Klausener Kirchengemeinde "Maria Heimsuchung" festgehalten ist, unverändert beibehalten werden soll.

Der Kindergarten "St. Marien" wurde im Jahr 1972 von der Ortsgemeinde Klausen erbaut. Betriebsträger wurde dann die Kirchengemeinde. Sie ist somit zuständig für die pädagogische Arbeit, die Bereitstellung des Personals und die Mittel für personellen und sächlichen Aufwand. Eigentümer des Kindergartengebäudes und des Grundstücks ist weiterhin die Ortsgemeinde, die verantwortlich ist für den ordnungsgemäßen Bauzustand einschließlich des Außengeländes. Im September nächsten Jahres läuft der Vertrag aus.Ohne Kündigung weitere zehn Jahre Status quo

Er würde sich automatisch um zehn Jahre verlängern, wenn er nicht im September diesen Jahres gekündigt wird. Darüber wurde nun diskutiert. Ortsbürgermeister Alois Meyer legte auf der Gemeinderatssitzung die Kostenverteilung des Kindergartens dar. Die Ortsgemeinde trägt alleine die Kosten für Grundstück und Gebäude. An den Personalkosten von 236 000 Euro im Jahr beteiligt sich die Ortsgemeinde mit 35 500 Euro, die Kirchengemeinde mit 29 400 Euro, der Rest wird getragen von Land, Kreis und Elternbeiträgen. Die jährlichen Sachkosten belaufen sich derzeit auf 8050 Euro für die Ortsgemeinde und 3150 Euro für die Kirchengemeinde. Von den Gesamtkosten entfallen somit auf den Ort 20 Prozent und auf die Kirche 13 Prozent. Zudem hat die Gemeinde Klausen einen Anteil von 169 000 Euro für die Renovierung des Kindergartens in 2001 aufgebracht. Der derzeitige Vertrag benachteilige die Ortsgemeinde, darüber waren sich die Gemeinderatsmitglieder einig. Diese müsste einen höheren Teil der Kosten beisteuern, hätte aber im Gegensatz zur Kirche kaum Mitspracherechte. Der Trägervertrag sei auch in anderer Beziehung einseitig gehalten. Als Beispiel wurde das Thema Kündigungsmöglichkeit genannt: Die Kirchengemeinde kann jederzeit kündigen, die Ortsgemeinde nur zum Ablauf der zehn Jahre. Ortsbürgermeister Meyer und weitere Gemeinderatsmitglieder machten deutlich, dass sie der Kirche die Trägerschaft nicht wegnehmen wollen.Mitspracherecht und Laufzeit Thema

Sie fordern lediglich mehr Mitsprache sowie eine Verkürzung der Vertragslaufzeit. Hier hat der Verwaltungsrat der Kirche bereits ein Einlenken signalisiert und eine fünfjährige Kündigungsfrist vorgeschlagen. Das ist dem Gemeinderat jedoch noch zu lang. Sollte er jedoch ein stärkeres Mitspracherecht bekommen, wäre er eher zu einer längeren Laufzeit bereit. Pater Karl-Josef Meyer hat im Vorfeld angedeutet, die Gemeinde unabhängig vom Vertrag angemessen zu beteiligen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales beschloss der Rat einstimmig, den Vertrag zu kündigen. Ziel sei nicht, die Trägerschaft des Kindergartens zu übernehmen, sondern der Abschluss eines neuen Vertrags "unter Einbindung eines Mitspracherechtes der Ortsgemeinde mit der Kirchengemeinde". Mit der Vertragsverhandlung wurde der Ortsbürgermeister beauftragt.

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