"Widersprüche"

BERNKASTEL-KUES. (urs) Ein seit Januar 2002 laufendes 30-Euro-Bußgeldverfahren ist trotz eines rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichtes (OVG) Koblenz noch nicht zu einem Ende gekommen.

Nachdem das Amtsgericht Bernkastel-Kues einen Schuldspruch wegen des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Nichtbeachtens eines Stoppschildes an der Mülheimer Brücke gefällt hatte, legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein (der TV berichtete). Diese wies das OVG im Februar 2004 zurück, machte dabei jedoch hinsichtlich der Nichtbeachtung des Stoppschilds auf "Unklarheiten, Lücken und Widersprüche" im Urteil aufmerksam, "die bei zugelassener Rechtsbeschwerde zumindest wegen Darstellungsmängeln zu dessen Aufhebung zwingen würden". Ein Passus, den der rechtskräftig Verurteilte zum Anlass nahm, das Niederschlagen der Kosten zu beantragen. Dies hat das Bernkasteler Amtsgericht jedoch zurück gewiesen: Eine Entscheidung, die nach Aussage der Behörde aber das Einlegen des Rechtsmittels der Beschwerde zulässt.

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