Widerstand geht weiter

BINSFELD/KOBLENZ. Neues in Sachen Fluglärmentschädigung: Einem der verbliebenen drei Kläger hat der Bund ein Vergleichsangebot unterbreitet ohne den Grundbucheintrag, den zuletzt die anderen Binsfelder akzeptieren mussten. Die beiden anderen Kläger sind darüber und über den weiteren Verlauf der letzten Verhandlung empört. Wieder einmal gab es einen Gerichtstermin in Sachen Fluglärmentschädigung. Wieder ist das, was dabei herauskam für Außenstehende schwer nachzuvollziehen und wieder einmal gibt es – zumindest in zwei der drei Fälle – keine Einigung.

Verhandelt wurden die Klagen der drei Binsfelder, die den Vergleich des Bundes von 2002 nicht angenommen hatten. Zu dem Vergleich, auf den sich damals die Mehrzahl der rund 100 verbliebenen Kläger eingelassen hatten, gehörte, dass diese einen Grundbucheintrag akzeptieren. In dem Eintrag steht, dass sich die Einzelnen verpflichten, den Betrieb des Flugplatzes und den damit verbundenen Lärm uneingeschränkt zu dulden.

Im ersten der drei nun verhandelten Verfahren wurde dem Kläger ein Vergleich angeboten, bei dem nun auf einmal auf den Grundbucheintrag verzichtet wurde. Für Elmar Döhr und Günter Schneider, deren Klagen anschließend verhandelt wurden, ein Unding. Döhr: "Mit diesem Vergleich hat der Bund alles umgestoßen, was er bisher gesagt hat." Der Rechtsanwalt des Bundes sagte, er sei nicht berechtigt, dazu Stellung zu nehmen. Bei der zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, war am Nachmittag niemand mehr zu erreichen.

Rechtsanwalt Karl Eichele, der Döhr und den anderen Fall betreut, erklärte, dass es sich bei dem ersten Fall um einen absoluten Ausnahmefall handele. Das vor 1952, also vor der Übernahme des Fluplatzes durch die Amerikaner, erbaute Haus sei vererbt worden und der Erbe habe die Klage des ursprünglichen Besitzers weitergeführt. Döhr hingegen ist nicht der ursprüngliche Besitzer seines ebenfalls vor 1952 erbauten Hauses, Schneider hat nach 1952 gebaut.

"Das war eine frustrierende Angelegenheit"
Geärgert hatte Döhr sich jedoch nicht nur über die seiner Meinung nach unberechtigte Ungleichbehandlung der Fälle. Seit nunmehr 16 Jahren streitet der Malermeister mit dem Bund um einen Vergleich. Döhr: "Ich wäre froh gewesen, wenn diesmal einer zu Stande gekommen wäre. Doch das hier war eine frustrierende Angelegenheit. Ich habe mich noch nie so geärgert. Das Klima war schrecklich. Auf meine Nachfragen zum Grundbucheintrag bekam ich keine Antwort. Auch zu dem von mir im Vorfeld vorgeschlagenen Vergleich gab es keine Antwort."

Ihm sei der gleiche Vergleich wie im Vorjahr angeboten worden, Grundbucheintrag inklusive. Dabei fühlte er sich ebenso wie der dritte Kläger, Günter Schneider, bei der vor dem Oberlandesgericht diskutierten Fragestellung, ob in den Lärm gebaut worden sei, im Recht. Schneider: "Das neue Lärmgutachten belegte, dass der Lärm zu den Zeiten meines Hausbaus beziehungsweise zu Zeiten des Umbaus von Döhr geringer war als heute." Dies bedeute, es sei nicht "in den Lärm gebaut" worden. Erst seit 2001 stellt der Bund die Frage, ob in den Lärm gebaut habe, wer sein Haus vor '52 errichtete. Zuvor galt: Nur wer sein Haus nach der Lärmschutzverordnung, die '78 in Kraft trat, gebaut hatte, hatte automatisch "in den Lärm gebaut" und bekam keine Entschädigung. Für Schneider und Döhr ist klar, sie akzeptieren keinen Vergleich mit Grundbucheintrag. Beide berufen sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Rheinland-Pfalz. Dies bescheinige, dass der Eintrag auf wackeligen Füßen stehe. Das Gericht wird nun entscheiden, wie es weitergeht.

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