Wieder Zoff um Windkraft

WITTLICH. Wirbel um die Windkraft in der VG Wittlich-Land: Das Verwaltungsgericht Trier hat das Verbot der Kreisverwaltung von Anlagen in Minderlittgen kassiert. Hier muss nun das Genehmigungsverfahren neu aufgerollt werden. Ebenfalls gestritten wird um den Standort Bruch/Bergweiler.

Eins stellt Hans-Peter Teusch, Leiter des Fachbereichs Bauen bei der Kreisverwaltung, auf TV -Anfrage gleich klar: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeutet nicht, dass wir den Prozess hundertprozentig verloren haben." Eine kleine Schlappe ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, das gestern bekannt wurde, für die Kreisverwaltung dennoch. Denn nun muss sie über den Genehmigungsantrag für drei Windkraftanlagen bei Minderlittgen noch einmal neu entscheiden. Flächennutzungsplan als Argument

Worum geht es? Geklagt hatten zwei Betreiber von Windenergieanlagen, die das Nein der Kreisverwaltung zum Bau von drei Windrädern auf der Gemarkung Minderlittgen nicht akzeptieren wollten. Die Kreisverwaltung hatte den Betreibern die Baugenehmigungen versagt mit Hinweis auf den Flächennutzungsplan und den Regionalen Raumordnungsplan. In beiden Plänen ist Minderlittgen als Windkraftstandort nicht vorgesehen. Wohl wurde über einen Standort auf dieser Gemarkung diskutiert, und er tauchte auch als Vorschlag in der mehrere 10 000 Euro teuren Studie auf, die die VG Wittlich-Land in Auftrag gegeben hatte, um die geeigneten Stellen für Windräder herauszufinden. Nicht ausgewählt wurde er jedoch unter anderem deshalb, weil dort geschützte Vögel vorkommen sollen, die durch die Windräder beeinträchtigt würden. Gegen die Ablehnung der Baugenehmigung hatten Windrad-Betreiber beim Verwaltungsgericht geklagt und das Gericht stellte nun fest: Die Errichtung der drei Windräder bei Minderlittgen verstößt nicht gegen das Bauplanungsrecht. Denn Regionaler Raumordnungsplan und Flächennutzungsplan sind noch nicht gültig. Der Raumordnungsplan nimmt so eben die letzten Hürden im Genehmigungsverfahren und der Flächennutzungplan ist deshalb noch nicht in Kraft, weil die Gemeinde Minderlittgen gegen ihn klagt - ebenfalls wegen der Ablehnung ihres Windkraftstandortes. Wie die neue Entscheidung der Kreisverwaltung über die Windräder beim 740 Einwohner-Ort aussehen wird, das sei völlig offen, sagt der Zuständige, Hans-Peter Teusch. "Wir müssen nun die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen. Außerdem müssen die Antragsteller die Fülle von Unterlagen nachreichen, die noch gefehlt haben und zuvor nicht relevant waren." Dazu gehöre beispielsweise auch ein aufwändiger landespflegerischer Begleitplan. Was die Windkraftbetreiber davon halten, war gestern nicht zu erfahren. Der eine Antragsteller, der dem TV bekannt ist, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch der Bürgermeister von Minderlittgen, Manfred Schiffer, wollte sich zu der neuen Entwicklung noch nicht äußern. Er will abwarten, was der Anwalt der Gemeinde sagt. Das Urteil ist für den Vorsitzenden der Bürgerinitiative Minderlittgen, Andreas Arenz, so ausgefallen, wie er es erwartet hatte. Doch er will kämpfen. 400 Unterschriften habe die Initiative bislang gegen die geplanten Anlagen gesammelt. Für den Fall, dass die Windräder nun doch genehmigt würden, kündigt er einen Bürgerentscheid an, der die Umsetzung dieser Entscheidung verhindern soll. Doch nicht nur Minderlittgen ist ein umstrittener Windkraftstandort in der VG Wittlich-Land. Auch um Bruch/Bergweiler gibt es Auseinandersetzungen. Bruch/Bergweiler war neben Niersbach und Hupperath der dritte Standort, den die VG in den Flächennutzungsplan mitaufnehmen wollte. Hier gab es ein Nein von Kreisverwaltung und Regionaler Planungsgemeinschaft. Dagegen hat die VG Widerspruch eingelegt (siehe Hintergrund) .

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