Winzer aus Alf kämpft für den Strohwein

Obwohl er zwei Niederlagen vor deutschen Verwaltungsgerichten erlitten hat, kämpft Dr. Ulrich Stein aus Alf weiter. Inzwischen ist der Winzer mit seinem Wunsch, Strohwein herstellen zu dürfen, bei der EU in Brüssel gelandet.

Alf. (red) Im Entwurf der neuen Weinmarktverordnung der Europäischen Kommission steht es jetzt Schwarz auf Weiß: Die Produktion von Strohwein - also das Trocknen von gelesenen Trauben auf Stroh - ist ein natürliches Verfahren, das ausdrücklich empfohlen wird. Genau das haben deutsche Verwaltungsgerichte bestritten.Strohwein ist eine edelsüße Spezialität, die in Deutschland rar geworden ist. Denn seit 1971 verbietet das Weingesetz die Herstellung. "Warum eigentlich?", fragt sich Winzer und Weinwissenschaftler Stein. Als im Sommer 2001 ein Kölner Händler 12 000 Flaschen Strohwein für den Export in die USA bei ihm bestellt, will er sich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier das Herstellen von Strohwein genehmigen lassen. Die ADD lehnt ab, Ulrich Stein zieht vor das Verwaltungsgericht.Seine Argumentation: Laut Weinmarktverordnung gelten als zulässige Erzeugnisse "teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben" und "Wein aus überreifen Trauben". Was für Eiswein oder Trockenbeerenauslese gilt, darf für Strohwein nicht verboten sein, sagt Stein. Das sehen die Richter - zunächst beim Verwaltungsgericht in Trier, dann beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz - anders. Bei Eiswein oder Trockenbeerenauslese erfolge der Trocknungsvorgang am Stock, also auf natürliche Weise, argumentieren sie. Demnach ist "die auf Stroh gelagerte Traube kein zulässiges Ausgangsprodukt für Wein".Ulrich Stein lässt sich nicht entmutigen und legt mit Hilfe seines Rechtsanwaltes Rolfjosef Hamacher aus Köln bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde ein. Mit Erfolg - auch wenn der Entwurf noch die Einschränkung enthält, dass deutscher Strohwein nur in Drittländer verkauft werden darf. "Doch es ist jetzt schon ein Dammbruch", sagt EU-Recht-Spezialist Rolfjosef Hamacher. Wird die entsprechende Passage in der Weinmarktverordnung wie im Entwurf verabschiedet, ist bald auch in Deutschland der Weg der Winzer frei für den Strohwein.Bereits im 13. Jahrhundert erwähnt

"Es ist ein traditionelles Produkt, das im 13. und 14. Jahrhundert schon erwähnt wurde", beschreibt Stein sein Motiv für den langen Kampf, den er vor sechs Jahren aufgenommen hat. "Mit einem Federstrich ist diese Tradition dann vom Schreibtisch aus wegradiert worden. Das ist Willkür. Auch der Anbau von Rotwein war an der Mosel von 1933 bis 1987 ohne nachvollziehbare Gründe schlichtweg verboten", sagt er. "Das musste erst erstritten werden."Zwar wird es bis zur endgültigen Entscheidung des EU-Rates noch etwas dauern, doch der 1970er Zeller Kapertchen, ein echter Strohwein von der Mosel und mit zwei Preisen ausgezeichnet, wird auch dann noch schmecken. Denn Strohwein ist sehr lange lagerfähig - und Stein hat einen langen Atem.

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