Wohnwagen tabu für Erntehelfer

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Um rechtzeitig osteuropäische Aushilfskräfte für die Weinlese zu bekommen, bittet die Agentur für Arbeit die Winzer, frühzeitig - das heißt spätestens zehn bis zwölf Wochen vor Beginn der Traubenernte - die ausländischen Arbeitnehmer mit den entsprechenden Formularen (Einstellungszusage/Arbeitsvertrag) bei der Arbeitsagentur anzufordern.

Die Vermittlung von Saisonarbeitnehmern ist gebührenpflichtig. Die Gebühr pro Anforderung einer Aushilfskraft beträgt, wie im vergangenen Jahr, 60 Euro. Da sich der Beginn der Traubenlese aus witterungsbedingten Gründen verschieben kann, ist es ratsam, keinen konkreten Zeitraum in die Arbeitsverträge einzutragen, sondern die Arbeitskraft auf Abruf anzufordern. Der Beschäftigungszeitraum muss entweder in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben werden. Die beantragten Arbeitskräfte müssen bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Auskünfte über das Verfahren erhält man unter der Hotline 08000/200 504 oder unter www.minijobzentrale.de. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, einen Mindestlohn zu zahlen. Außerdem muss dem Arbeitnehmer eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Eine Unterbringung, beispielsweise in Wohnwagen, ist nicht gestattet. Vor Aufnahme der Beschäftigung im Herbst sind folgende Unterlagen erforderlich: Antrag auf Arbeitsgenehmigung mit der Versicherungsnummer des Arbeitnehmers und der Betriebsnummer oder Kopie der beantragten Versicherungsnummer, Personalausweis oder Reisepass sowie Einstellungszusage/Arbeitsvertrag im Original. Vordrucke werden bei Bedarf zugesandt. Weitere Auskünfte erteilt die örtliche Agentur für Arbeit.

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