Wurde bandenmäßig gedealt?

KIRCHBERG/SIMMERN/BAD KREUZNACH. (rm) Heroin soll ein 24-Jähriger aus Kirchberg in über 140 Fällen im gesamten Hunsrückraum verkauft haben. Aus diesem Grund muss sich der Mann vor dem Bad Kreuznacher Landgericht verantworten. Ein Ende des Prozesses war am vierten Verhandlungstag noch nicht in Sicht.

Insgesamt 98 Tonbandprotokolle aus der Telefonüberwachung des Deutschrussen hatte das Gericht bis jetzt gehört, etwa zwei Drittel einer Liste, die das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung aufstellten. Über 1800 Gespräche wurden aufgezeichnet und durch die Kriminalpolizei mit Hilfe einer Dolmetscherin ausgewertet. Aus der Telefonüberwachung erhofft sich Staatsanwalt Günther Horn auch Aufschlüsse über die Tatbeteiligung zweier Komplizen, wovon einer flüchtig ist und zur Fahndung ausgeschrieben wurde. In dem gemeinsamen Drogenhandel der drei Männer sieht der Staatsanwalt den Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens als begründet. Sollte sich die Kammer unter Vorsitz von Richter Volker Mey aufgrund der Beweislage dieser Auffassung anschließen, so würde eine mögliche Strafe für den Angeklagten, der nach wie vor alle Vorwürfe abstreitet, wesentlich höher ausfallen. In den Telefongesprächen, die der junge Mann über das Handy seines jetzt flüchtigen Komplizen führte, ging es hauptsächlich um Treffpunkte und Termine zur Übergabe des Rauschgifts. Laut Anklage hat der Mann in über 140 Fällen jeweils ein bis fünf "Packs" à 0,3 Gramm Heroin an Abnehmer in der gesamten Hunsrückregion, besonders aber in Kirchberg verkauft. Fast alle Zeugen, die am ersten Verhandlungstag als vermeintliche "Kunden" des Angeklagten vor Gericht auftraten, machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht möglicherweise selbst einer Straftat zu belasten. Ein Zeuge gab zu, Heroin gekauft zu haben, allerdings nicht von dem Angeklagten, sondern vielmehr einem Mann gleichen Namens. Einen zweiten Drogendealer gleichen Namens in und um Kirchberg gibt es jedoch nicht - das stellten sämtliche anderen Zeugen nebst Kriminalbeamten dann aber doch übereinstimmend fest. Der Prozess wird am Freitag, 16. und Freitag 23. Januar, fortgesetzt.

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