Yachthafen und kein Ende

GRAACH. Mit Behördenvertretern, Investor und Planern erörterte die Koblenzer SGD Nord die zu den Yachthafen-Planungen eingereichten Einwendungen. Dabei zeigte sich, dass diese eigentlich das geringere Problem darstellen. Dringender Klärungsbedarf besteht dagegen hinsichtlich einer geplanten schwimmenden Plattform sowie der laut Planunterlagen vorgesehenen Winterpause.

"Das ist unbezahlbar- da ist ein Fehler gemacht worden!" Die Aufregung von Investor Peter Kertels war verständlich. Laut Planungsunterlagen sollen für den Yachthafen Graach Boote und Stege im Winterhalbjahr aus dem Wasser heraus genommen werden. "Das ist nicht praktikabel", bekräftigte Planer Johannes Zimmer. Worauf Joachim Schalm, Amtsleiter der Regionalstelle Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) in Montabaur, dem Investor deutlich machte: "Es steht in ihrer eigenen Planung drin." Da der Raumordnungsentscheid von 1998 diese Aussage enthält, ist es - da nicht widersprochen wurde - nicht leicht, aus dem Dilemma heraus zu finden. Was damals entschieden wurde, ist laut Juristin Ingrid Schüttler "rechtlich bestandskräftig". Außerdem handelt es sich in Graach um ein Überschwemmungsgebiet - Abflusshemmendes darf nicht im Wasser bleiben. Eine Änderung oder Befreiung von der Auflage sei denkbar, so die Referentin des wasserrechtlichen Zentralreferats der SGD Koblenz. Was jedoch wegen der abweichenden Nutzungszeiten weitere Einwendungen von Behörden und Privatpersonen nach sich ziehen dürfte.Schwimmende Plattform kommt aus Planung raus

Das war nicht das einzige Problem, dass bei der Erörterung der SGD in Graach mit Behördenvertretern, Investor und Planern sowie Bürgern zur Sprache kam. In der Regel dient ein solcher Termin nur dazu, über die Erörterung der Einwendungen die Entscheidung zur Planfeststellung vorzubereiten. So machte der Investor auf einen Fehler in den Unterlagen aufmerksam: Die Saison beginne nicht erst am 1. Mai, sondern einen Monat früher. Darauf Schüttler: "Das ist das Problem mit den gesamten Planungsunterlagen." Sie und ihre Kollegen hätten alle Mühe gehabt, zu verstehen, was gewollt und beantragt ist - so auch bei der "schwimmenden Plattform". Diese sei in wenigen Zeilen als Verwaltungseinrichtung mit Café aber auch als Ver- und Entsorgungsstation mit Tankanlage beschrieben. Zimmers Erläuterungen, bei dem Ponton handele es sich um ein größeres Schiff, das an Führungsseilen rauf und runter schwimme, sorgten für Irritation. Es bedürfe genauerer Angaben zu der Tankanlage und der Altölentsorgung. "Wir müssen das planfeststellen, was sie in ihrem Plan angesprochen haben", machte Schalm dem Investor und dem Planer deutlich. Ansonsten könne es passieren, dass eine Anlage zugelassen werde, obwohl unklar sei, was da an welchem Standort errichtet werden soll. Fazit daher: Die schwimmende Plattform wird aus der Planung heraus genommen und in einem gesonderten Verfahren behandelt. Neben diesen Punkten wirkten die Einwendungen von Privatpersonen und Behörden geradezu belanglos. So stehen der Sorge eines Haus-Miteigentümers um eine Minderung der Wohnqualität die Vorteile durch die Verbesserung der Infrastruktur gegenüber. Die Gewerbeaufsicht wies wegen Lärmbelästigungen auf fehlende Betriebszeiten und Verbote für die Nachtzeit hin. Der Kreisverwaltung bereitete nur das Aushubmaterial Sorge. Ebenso wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - vertreten durch Heide Weidemann. Der BUND sei grundsätzlich jedoch nicht gegen die Errichtung eines Jachthafens.Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Weidemanns Anregung eines Transportes über den Wasserweg wird laut Charlotte Kurz, stellvertretende Dienststellenleiterin des Wasser- und Schifffahrtsamts Trier, des öfteren praktiziert. Bezüglich der Erschließung sind laut Manfred Johannes vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr die wesentlichen Ausfahrten vorhanden. Eine Schutzvorrichtung entlang der Bundesstraße fehle. Bedenken wurden wegen des Wohnmobil-Stellplatzes erhoben, der auch als Campingplatz in den Unterlagen auftaucht. Hartmut Winkler von der Oberen Landespflege, SGD Nord, sprach von einer "wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes", das hier für ein kleines Klientel geopfert werde. Der Investor denkt daher über getrennte Verfahren für Hafen und Stellplatz nach.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort