Zu schroffer Umgangston aber keine sexuelle Belästigung - Reitlehrer und Verein einigen sich vor Bernkastel-Kueser Amtsgericht

Bernkastel-Kues · Mit einem Vergleich ist gestern der Rechtsstreit zwischen dem Pferdesportverein (PSV) Bernkastel-Kues und seinem Reitlehrer vor dem Amtsgericht zu Ende gegangen. Der Verein hatte dem Mann im Frühjahr wegen seines in ihren Augen zu schroffen Umgangstons gekündigt. Dagegen hatte dieser geklagt.

In Reitställen und -hallen herrscht mitunter ein harscher Umgangston zwischen Lehrer und Schülern. Zu harsch war dieser aus Sicht der Verantwortlichen des Pferdesportvereins (PSV) Bernkastel-Kues auf ihrer Anlage: Sie kündigten im Frühjahr ihrem Reitlehrer mit der Begründung, sich zu oft im Ton vergriffen zu haben.
Der Vereinsangestellte ging gegen die Kündigung vor und klagte gegen seinen Arbeitgeber, für den er rund zehn Jahre lang tätig war. Weitere zwölf Jahre war er bei dessen Vorgängerverein, dem SFG (Verein für Sport Freizeit und Gesundheit) Bernkastel-Kues, angestellt.

Bei der gestrigen Verhandlung im Amtsgericht Bernkastel-Kues lagen die Auffassungen von Kläger und Beklagtem weit auseinander, zu Verhandlungsbeginn tauschten beide rund 20 Minuten lang ihre Argumente aus. Von einem nicht mehr tolerierbaren Ton sprachen die Beklagten. Sätze wie "Du hast ja wohl 'nen Sockenschuss", "Du sitzt auf dem Pferd wie eine Schwuchtel" und "Bist Du genauso dumm wie Deine Tochter?" seien gefallen und mit ein Grund für die Kündigung gewesen - wobei der Kläger bestreitet, Letzteres gesagt zu haben.

Drei Unterbrechungen

Aus Sicht des Vereins waren Aussagen wie diese jedoch die Ursache für rückläufige Mitgliederzahlen, weshalb sie den Kläger im März entließen und ihn bis zum fristgerechten Ende des Arbeitsverhältnisses Ende Oktober freistellten. Die Gegenseite bemängelte, dass es zwar häufiger klärende Gespräche zwischen ihm und seinem Arbeitgeber gegeben habe, aber nie Abmahnungen, und stellte die Kündigung infrage.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian-Armand Houben zog sich zu einer Beratung zurück und schlug anschließend einen Vergleich vor. Nach einer weiteren Beratungspause stand auch der Inhalt fest: Der Kläger wird bis zum 31. Oktober weiter beschäftigt, bleibt von seinen Tätigkeiten freigestellt und bekommt eine Abfindung in Höhe von 9600 Euro.

Nach einer kurzen Diskussion zwischen den beiden Parteien und einer weiteren Verhandlungsunterbrechung, in der sich beide Seiten mit ihren Anwälten berieten, stimmten alle dem Vergleich zu.

Zudem wurde darin aufgenommen, dass es vonseiten des Vereins keine Vorwürfe gegenüber dem Reitlehrer bezüglich des sexuellen Missbrauchs oder der sexuellen Belästigung einer Schülerin gab oder gibt.
Grund für die Aufnahme dieses Zusatzes in den Vergleich war ein Vorfall im vergangenen Jahr im Umfeld des Reitvereins. Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Ermittlungen aufgenommen, ermittelt allerdings nicht gegen den Reitlehrer.

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