Zusammen in die Zukunft

WITTLICH. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Zukunft des Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ): Am 23. Mai kann das Gremium die Gründung einer Weiterbildungs-GmbH beschließen, der Beschluss steht auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat bereits ihre Zustimmung zur Einrichtung der Gesellschaft gegeben.

Der Kreistag beschließt in seiner nächsten Sitzung am 23. Mai über die Zukunft des Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) in Wittlich. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Sitzungteils steht die Beschlussvorlage zur Gründung einer Weiterbildungs-GmbH. Diese soll sich um Weiterbildungsmaßnahmen bewerben, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt. Früher hatte sich das Überbetriebliche Ausbildungszentrum (ÜAZ) in Wittlich um diese Maßnahmen bemüht. Wegen der Änderung der Förderbedingungen durfte sich das ÜAZ allerdings nicht mehr um die Aufträge der BA bewerben. Dem Ausbildungszentrum sind deshalb rund 85 Prozent der Aufträge verloren gegangen, mehrere Mitarbeiter mussten entlassen werden – die Zukunft des gesamten ÜAZ war ungewiss (der TV berichtete). GmbH ohne Personal und Sachvermögen

Mit der Gründung einer Weiterbildungs-GmbH kann die Existenz des Zentrums, dem ein Zweckverband aus Landkreis, IHK und HWK vorsteht, jetzt aber endgültig gesichert werden. "Die neue GmbH würde eng mit dem ÜAZ zusammen arbeiten", sagt Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Das bestätigt auch Detlef Wiese, Stellvertreter von ÜAZ-Geschäftsführer Dieter Hünnekens. "Wir würden mit der neuen GmbH kooperieren. An unserer Struktur ändert sich allerdings nichts. Wir bleiben weiterhin ein Zweckverband", sagt Wiese. Die neue Gesellschaft hat nach dem bisherigen Stand der Planungen kein eigenes Personal und kein Sachvermögen und wird sich ausschließlich um öffentliche Bildungsmaßnahmen der BA bewerben. Bevor die neue GmbH tätig werden kann, muss der Kreistag der Gründung zustimmen. In der Sitzung am 23. Mai wird den Fraktionen deshalb eine Beschluss-Vorlage vorgelegt, die die Gründungsmodalitäten der GmbH und die Zukunft des ÜAZ vorschreibt. Beschließt der Kreistag die Vorlage, ist die Weiterbildungs-GmbH dazu verpflichtet, ausschließlich auf Personal und Betriebsmittel des ÜAZ zurückzugreifen – zu einem Preis, der die GmbH konkurrenzfähig im Kampf um die Angebote der Bundesagentur für Arbeit macht. Weiterhin darf die neue Gesellschaft nur auf ausgeschriebene Maßnahmen der BA bieten, bei denen das ÜAZ seine unkündbaren Mitarbeiter in größtmöglichem Umfang zu Verfügung stellen kann.Unvermeidbare Verluste des ÜAZ werden auch 2006 vom Landkreis ausgeglichen, die Verluste der Weiterbildungs-GmbH allerdings nicht. Der Geschäftsführer der neuen Gesellschaft wird von der Kreisverwaltung bestimmt. In der zurückliegenden Kreistagssitzung am 14. April stand die Zukunft des ÜAZ und der Weiterbildungs-GmbH bereits auf der Tagesordnung. Damals konnte jedoch noch kein Beschluss gefasst werden, da die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Gründung noch nicht genehmigt hatte. Die ADD hat aber am 15. April ihre Zustimmung gegeben. "Seitens der ADD lagen keine Bedenken vor", sagt Alfons Kuhnen. Sollte der Kreistag allerdings gegen die Gründung der GmbH entscheiden, müsste sich das ÜAZ umorientieren und andere Auftraggeber suchen. Doch auch mit der GmbH bleibt das ÜAZ nicht untätig. "Wir sind ständig bestrebt, uns neue Standbeine zu schaffen", sagt Detlef Wiese vom ÜAZ.

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