Zwei Jahre Gefängnis

Das Landgericht Bad Kreuznach fand das Urteil des Amtsgericht Simmern Urteil zu milde und ging noch über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus

Bad Kreuznach. (red) Für ein Jahr sollte ein 45 Jahre alter Mann aus Koblenz ins Gefängnis gehen, weil er am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 50, in der Nähe des Flughafens Hahn, Höhe Bohr-Insel, unter Alkoholeinfluss mit 0,54 Promille einen Unfall verursacht hatte. Dabei kam ein Ehepaar ums Leben, eine Frau und ihr elfjähriger Sohn wurden schwer verletzt.Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Simmern vom Juni legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, weil sie das ausgesprochene Strafmaß als zu niedrig empfand.Die siebte Strafkammer am Bad Kreuznacher Landgericht unter Vorsitz von Bruno Kremer hob die Entscheidung aus erster Instanz auf und verurteilte den Kraftfahrzeugmeister zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Bereits zwei Monate vor dem tödlichen Unfall hatte der Angeklagte mit 1,78 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen. Außerdem sei dem Mann wegen mehrerer Geschwindigkeitsverstöße bereits 2005 der Führerschein entzogen worden. So erwischte ihn die Polizei beispielsweise, als er in einem Fall mit 73 Stundenkilometern über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen war.Schließlich beging er die Taten auch noch während einer laufenden Bewährung aus einem Urteil wegen Insolvenzverschleppung, Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrugs. Diese Bewährung wurde widerrufen, der Angeklagte muss auch dafür zwei Jahre hinter Gitter verbringen. Sein Mandant sei kein "Luftikus", an dem das Schicksal anderer Menschen spurlos vorüberziehe, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Weil der Angeklagte noch niemals im Gefängnis gesessen habe, sei er zudem besonders haftempfindlich und würde wohl schwer unter der Trennung von seinen beiden Töchtern leiden.

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