Zweites Urteil: Bedienung ist Pflicht

Bernkastel-Kues · Die Großbäckerei Lohner darf in ihrer Filiale in der Altstadt kein Selbstbedienungscafé betreiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Trier der Stadt Bernkastel-Kues Recht gegeben. Der Unternehmer wird aller Voraussicht nach nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Bernkastel-Kues. Erneut hat der Unternehmer Achim Lohner aus Polch (Kreis Mayen-Koblenz) im Rechtsstreit mit der Stadt Bernkastel-Kues eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat gestern das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom Februar dieses Jahres bestätigt und entschieden, dass Lohner in seiner Bäckerei-Café-Filiale in der Bernkasteler Altstadt keine Stühle und Tische aufstellen darf, wenn die Gäste ihre Teilchen, Kuchen, Kaffee oder andere Waren selbst an der Theke abholen müssen.
Begründung: Diese Bewirtung verstoße gegen den Bebauungsplan der Stadt. Darin ist festgelegt, dass sogenannte Quick-Service-Gastronomie (Schnellimbiss) in der Altstadt unzulässig ist. Wer also eine Gastwirtschaft dort betreibt, muss seine Gäste bedienen.
Das Gericht schreibt unter anderem in der Begründung: "Mit dem Ausschluss der Quick-Service-Gastronomie verfolgt die Stadt das legitime Ziel, den noch vorhandenen Altstadtcharakter auch als Wohnstandort zu erhalten und eine Entwicklung hin zur Schnellimbissmeile zu vermeiden."Kein Anspruch auf Genehmigung


Lohner hatte unter anderem damit argumentiert, dass ein Bebauungsplan keine Bedienpflicht vorschreiben könne. Das Gericht sieht das anders. Auch wenn der aktuelle, im Juni 2012 gefasste Bebauungsplan mit der Unterscheidung zwischen Quick-Service und Full-Service unwirksam sein sollte, stehe dem Kläger kein Anspruch auf Genehmigung zu. Denn im Falle der Unwirksamkeit des aktuellen Plans trete der zuvor geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 wieder in Kraft. Dort war festgelegt, dass in der Altstadt grundsätzlich keine weiteren Gaststätten mehr betrieben werden dürfen.
Achim Lohner, der in der Region rund 120 Filialen betreibt, sagte gegenüber dem TV, dass er höchstwahrscheinlich Einspruch gegen das Urteil einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen werde. Er müsse sich aber zunächst noch mit seinem Rechtsanwalt beraten. Stadtbürgermeister Wolfgang Port ist zufrieden mit dem Urteil macht aber gleichzeitig deutlich, dass sich das Anliegen der Stadt nicht speziell gegen das Unternehmen Lohner richte.
Port: "Wir wollen unsere Altstadt davor schützen, dass sich dort Fastfood-Betriebe breitmachen.
Unsere einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist der Bebauungsplan."
Lohner hatte nach dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts die Stadt kritisiert: "Die ganze Welt entwickelt sich, nur Bernkastel-Kues will weiter Herr sein und eigene Gesetze machen. Irgendwann wird das dem Gast negativ aufstoßen."Meinung

Ein Grenzfall
Die Filiale der Bäckerei Lohner in der Bernkasteler Altstadt ist keineswegs ein Schnellimbiss, wie man ihn sich üblicherweise vorstellt. Der Laden beeinträchtigt auch nicht den idyllischen Altstadtcharakter. Lohner ist ein Grenzfall. Das ist auch den Stadtoberen bewusst. Doch sie haben keine andere Möglichkeit, wollen sie Fritten- und Dönerbuden in der Altstadt verhindern. Im Bebauungsplan kann die Stadt festlegen, dass nur Gastronomie mit Bedienung erlaubt ist. Würde sie eine Ausnahme zulassen, käme sie arg in die Bredouille. Großunternehmer Lohner kann die Niederlage vor dem OVG sicherlich verschmerzen. Doch er ist ein Kämpfertyp und gibt so schnell nicht auf. w.simon@volksfreund.de

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