Ahndung von illegaler Abfallbeseitigung

Traben-Trarbach. (red) Für Bürger, die Fragen zur richtigen Abfallbeseitigung haben, gibt es einen Abfallratgeber. Dieser ist bei der Verbandsgemeinde, Am Markt 3, Zimmer 7, zu erhalten. Darauf weißt die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach hin.

Anlass sei die Feststellung, dass insbesondere an Weg- und Waldrändern immer wieder Abfälle widerrechtlich entsorgt würden. Es wird darauf hingewiesen, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, andernfalls muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

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