Aktenzeichen Wein

Das Etikett ist die Visitenkarte des Weines. Viele wichtige Informationen sind dort aufgeführt - Weinerzeuger, Qualitätsstufe, Anbaugebiet, Lage, Alkoholgehalt und so weiter. Kürzlich blätterte ich in einer Weinbaufachzeitschrift und stieß auf einen Artikel, der mich nachdenklich stimmte.

Dort war exakt aufgelistet, was ein Winzer oder Abfüller alles zu beachten hat, wenn er ein Etikett auf die Flasche klebt. Dabei ging es nur um die Schriftgröße auf dem Etikett. Auszüge daraus: "Die Schriftgröße der Alkoholangabe muss bei einem Nennvolumen bis 0,2 Liter mindestens zwei Millimeter betragen, bei einem Nennvolumen von mehr als 0,2 Liter bis 1,0 Liter mindestens drei Millimeter und bei einem Nennvolumen über 1,0 Liter fünf Millimeter." Die Schriftgröße bezüglich der Angabe des Nennvolumens ist noch komplizierter. Wir ersparen Ihnen diese Angaben. Weitere Vorschriften gelten bei verschnörkelten Anfangs- oder Endbuchstaben: "Beim Ausmessen der Schrifthöhe ist die Höhe an dem zweiten Buchstaben maßgebend, gemessen von der Grundlinie bis zur Oberlänge." Das sind nur zwei von 15 Absätzen im besagten Artikel. Um nicht missverstanden zu werden: Ordnung muss sein, und ich bin froh, in einem Staat zu leben, wo alles klar geregelt ist. Doch manchmal nimmt die Regelungswut überhand. Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass Menschen, die sich solche Vorschriften ausdenken, keine Weinliebhaber sind. Winfried Simon

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