Amt lässt Erbeskopf auf 816 Meter schrumpfen

Erbeskopf. (har) Über die Höhe des Erbeskopfs gibt es in der Literatur unterschiedliche Angaben. Wolfgang Becker, Leiter des Katasteramts Bernkastel-Kues hat recherchiert und herausgefunden, dass trotz anders lautender Meldungen - beispielsweise in der Internet-Enzyklopädie oder in der Brockhaus-Enzyklopädie - der Erbeskopf "nur" 816 statt 818 Meter hoch ist.

Offenbar herrscht Unklarheit, die einen TV-Leser nicht hat ruhen lassen. Er habe in der Schule gelernt, dass der Erbeskopf 816 Meter hoch sei und mehrfach in der Zeitung die Höhe von 818 Metern gelesen. Der Mann wandte sich deshalb an die Spezialisten für solche Fragen, das Vermessungs- und Katasteramt Bernkastel-Kues. Behördenleiter Wolfgang Becker hat recherchiert und beim zuständigen Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation in Koblenz nachgefragt. Dort erhielt er die Antwort, "dass der auf dem Erbeskopf - vermutlich an der höchsten Stelle - stehende trigonometrischerVermessungspunkt eine amtliche Höhe von 816 Metern hat". Diese Höhe werde auch durch ein umfassendes digitales Höhenmodell bestätigt, teilt Becker mit. In zukünftigen Brockhaus-Ausgaben und statistischen Jahrbüchern der Bundesrepublik Deutschland sollen übrigens 816 Meter stehen, wenn es um die Höhe des höchsten Bergs in Rheinland-Pfalz geht. Mit dieser Auskunft dürfte auch der ratlose TV-Leser zufrieden sein.

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