Anlieger müssen Wege säubern

TRABEN-TRARBACH/WOLF. (red) In der Ortsbeiratssitzung in Wolf wurde beanstandet, dass die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung Feld- und Waldwege für den Stadtteil Wolf von den Grundstücks-Eigentümern nicht genügend beachtet werden.

Die VG-Verwaltung ruft daher alle Grundstücksanlieger von Weinbergswegen und -pfaden in der Gemarkung Wolf auf, die Wege in Ordnung zu bringen und Schutt zu beseitigen. Dies gelte auch für die Mauerkronen. Dabei sei darauf zu achten, dass die Wasser-Rinnen an den Wegen und den Weinbergen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und Bewuchs, der auf die öffentlichen Wege und Pfade wächst, zurückgeschnitten werde. Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen stellten Ordnungswidrigkeiten dar und könnten mit Geldbußen geahndet werden. Die Verwaltung fordert dazu auf, die Verunreinigungen spätestens bis zum 30. Juni zu beseitigen.

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