Anträge können abgeholt werden

Traben-Trarbach. (red) Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass Antragsformulare für die Absetzung von Frischwasser bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren bei den jeweiligen Ortsbürgermeistern und den Verbandsgemeindewerken (Brückenstraße 11, Zimmer 17) abgeholt werden können.

Die Anträge müssen bis zum 15. Januar 2010 bei den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach eingegangen sein.

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