"Aufkauf wird nicht ins Stocken geraten"

"Die Weinbaubetriebe, die Trester als Abfindungsbranntwein in diesem Herbst verkaufen wollen, können beruhigt sein. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze eine Klarstellung der Anwendung der Mindestpreisregelung erlassen." Das teilt Finanzstaatssekretär Karl Diller mit.

Berlin/Trier. (red) Zu der Unruhe in den Weinbaubetrieben war es nach einer Mitgliederversammlung des "Verbandes Rheinischer und Saarländischer Klein- und Obstbrenner" im Sommer in Zeltingen gekommen, bei der das Verhalten der Aufkäufer diskutiert wurde. Diese hatten Winzern mit einem Aufkaufstopp für Abfindungsbranntwein im Herbst gedroht, wenn sie den vollen Mindestpreis zahlen müssten ohne die Reinigungskosten abziehen zu dürfen.

Nach dem Branntweinmonopolgesetz darf Branntwein zu Trinkzwecken und Trinkbranntwein nicht unterhalb des Mindestpreises - er liegt in Höhe des Regelsteuersatzes von 13,03 Euro pro Liter Alkohol - angeboten, gehandelt oder erworben werden.

Die bisherige Praxis der Aufkäufer wich allerdings teilweise von der gesetzlichen Bestimmung ab, was erst jetzt auffiel. Sie zahlten nicht die 13,03 Euro als Mindestpreis, sondern zogen davon zu Lasten der Winzer ihre Reinigungskosten ab. In den zurückliegenden Wochen wurden daher im Bundesfinanzministerium klärende Gespräche mit den betroffenen Bundesverbänden, dem "Bundesverband der Obstverschlussbrenner" und dem "Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner" geführt.

"Nach diesen Gesprächen werden wir für eine Regelung sorgen, die den wirtschaftlichen und praktischen Abläufen im Handel mit Abfindungsbranntwein soweit wie gesetzlich möglich Rechnung tragen wird. Damit stellen wir sicher, dass der Aufkauf von Branntwein in der bevorstehenden Brennsaison nicht ins Stocken gerät", versichert Finanzstaatssekretär Karl Diller.

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