Der Hunde nicht Herr geworden

WITTLICH. Sie hat keine Angst vor großen Tieren und ist selbst Hundebesitzerin. Dennoch haben zwei Hunde jetzt nicht nur Mechthild Teusch einen gehörigen Schrecken eingejagt. Die beiden Tiere sind dem Ordnungsamt bekannt.

"Muss denn erst etwas Schlimmers passieren?", fragt sich Mechthild Teusch. Die Wittlicherin ist empört über das Verhalten einer Hundehalterin, die ihrer Ansicht nach ihre zwei Schäferhunde, obwohl es ausgebildete Schutzhunde sein sollen, nicht im Griff hat und dennoch ohne Leine laufen lässt. Im Wittlicher Weinberg oberhalb des Schwimmbades hätten die zwei Jagd auf ihren Königspudel Andor gemacht."Die Attacke auf meinen Hund haben viele Kinder und ihre Eltern miterlebt, denn es war gerade Reitturnier. Einer der Hunde ist zwar auf den Wiesen stehen geblieben, aber der andere ist bis zu den jungen Reitern hinter Andor her. So etwas geht doch nicht, die Tiere müssten zumindest einen Maulkorb tragen", sagt die Frau, deren Tier Glück und schnelle Beine hatte. Andor, der sozusagen zum Inventar des Reitstalls gehört, flüchtete in eine Gruppe junger Reiter.Die Halterin habe zudem ihre Hunde danach nicht gestraft, sondern fürs Zurückkommen gelobt und deren Verhalten letztendlich "hundepsychologisch gesehen" damit bestätigt. Für Mechthild Teusch ist der Fall damit nicht erledigt, zumal ihr weitere Vorfälle mit den undisziplinierten Vierbeinern zu Ohren gekommen sind. Sie meldete sich beim Ordnungsamt, wo die beiden keine unbeschrieben Blätter sind. Auch bei der Polizei sind die Tiere im Juli vergangenen Jahres schon einmal aktenkundig geworden, weil jemand Anzeige erstattet hatte. Der Ausgang des Verfahrens ist den Wittlicher Beamten jedoch nicht bekannt.Stadt kann keinen Maulkorb "verordnen"

Die damals von einem der Hunde angefallene Frau kann sich noch gut an den Vorfall erinnern: "Wir waren zu zweit gegen 7.15 Uhr am Walken, auf dem Weg, in dessen Nachbarschaft die Hunde auf einem Grundstück mit Zwinger untergebracht sind." Doch an diesem Morgen sind die Tiere ausgebüxt. Eins sprang die Frau von hinten an und versuchte, sie zu beißen. Die Begleiterin kommandierte geistesgegenwärtig: "Aus!" Der Hund ließ von der Walkerin ab. Die Verletzungen waren leicht, der Schrecken groß. Seither ist die Frau nie mehr dort vorbeigelaufen: "Ich hatte panische Angst." Der Hundebesitzer nahm mit ihr Kontakt auf, der Vorfall ging über einen Rechtsanwalt, die Versicherung zahlte Schmerzensgeld. Heute sagt sie: "Ich will den Leuten nichts und die Hunde handeln nach ihrem Instinkt, aber so etwas darf nicht passieren. Da muss es mal einen richtigen Denkzettel geben."Das meint auch Mechthild Teusch. Sie sagt außerdem genau wie die im vergangenen Jahr angefallene Frau, dass sie noch mehr Menschen kenne, die aus Angst die Gegend, in der die Tiere gehalten werden, meiden.Die zuständige Ordnungsbehörde der Stadt Wittlich teilt über Pressesprecher Ulrich Jacoby mit: "Generell muss eine Hunde haltende Person in der Lage sein, die Tiere so zu beaufsichtigen, dass niemand belästigt wird." Im zuletzt gemeldeten Fall seien alle drei Hunde frei gelaufen, was im Außenbereich erlaubt sei, und es sei zu keinen Beißereien gekommen. Dennoch gehe das Amt der Sache nach. "Es ist bekannt, wo die Zwinger sind. Bei einer Kontrolle war das Grundstück so eingezäunt, dass die Hunde eigentlich nicht herauskommen konnten."Bei bissigen oder bösartigen Hunden greift die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt, wonach solche Hunde nur angeleint und "bei Fuß" ausgeführt werden dürfen. Jacoby abschließend: "Eine Maulkorbpflicht sieht die städtische Verordnung nicht vor, weil es hier eine landesrechtliche - und damit abschließende - Regelung gibt. Der Vorfall im vergangenen Jahr ist mit einem Bußgeld geahndet worden." Zur den Gesetzen informiert Jacoby: "Nach der ‚Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde‘ des Landes müssen gefährliche Hunde außerhalb des ,befriedeten Besitztums‘ einen Maulkorb tragen, der das Beißen verhindert. Gefährliche Hunde sind unter anderem solche, die sich als bissig erwiesen haben oder Menschen in aggressiver oder Gefahr drohender Weise angesprungen haben. Die landesweite Gefahrenabwehrverordnung ist von Hundehaltern zu beachten, es bedarf also keiner besonderen Anordnung."Den Hundehalter konnte der TV nicht erreichen. Weitere Vorfälle sind bei der Stadt nicht bekannt.

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