EXTRA I

ERBSCHEIN: Muss ein Erbe beispielsweise beim Grundbuchamt sein Erbrecht bezeugen, so kann er das mit dem notariellen Testament oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts tun.

Liegt ein solches Dokument nicht vor, muss er bei einem Notar oder dem Amtsgericht gegen eine Gebühr einen Erbschein beantragen. Dafür muss er die Sterbeurkunde vorlegen und die Verwandtschaftsverhältnisse durch öffentliche Urkunden belegen.

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