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Finanzierung Die Modernisierung des Freibades 1989/91 hat 8,7 Millionen D-Mark gekostet. Hieran hat sich das Land Rheinland-Pfalz mit 2,7 Millionen D-Mark und der Kreis Bernkastel-Wittlich mit 1,1 Millionen D-Mark beteiligt.

Zu der von Ralf Bußmer geforderten Änderung des Sportförderungsgesetzes informiert Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung: "Eine Aufgabe des Sportförderungsgesetzes ist es, allen Einwohnern eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung zu ermöglichen und die sportliche Förderung der Schüler sowie der Auszubildenden zu gewährleisten. Es regelt den kostenfreien Zugang zu öffentlichen Sportanlagen im Rahmen des Schulsports, des Vereinssports und des Freizeitsports." Die Regelung sei gleichermaßen belastend und entlastend. Entlastend für die Stadt, als sie für den Vereins- und Freizeitsport keine zusätzlichen eigenen Sportanlagen vorhalten müsse, soweit der Bedarf über die kreiseigenen Anlagen gedeckt sei. Belastend für den Landkreis, der auch für die Vereinsnutzung die Unterhaltungskosten komplett zu finanzieren hat. Die kreiseigenen Sportanlagen werden mit 180 Stunden pro Woche außerhalb des Schulsports genutzt. Im Falle der Nutzung der Bäder durch die kreiseigenen Schulen stellt sich die Situation gegenteilig dar. Dann seien die Regelungen des Sportförderungsgesetzes ausgewogen. (sos)

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