Gute Aktion kurzfristig verboten

Getreu dem Motto: "Wo die Pflicht gebietet zu sprechen, da führt das Schweigen zum Erbrechen" und "Wo der Meister schenket guten Wein, da muss nicht immer Gutes sein", wollen wir ein Oktober-Preisrätsel veranstalten.

Mit viel äußerem Schein und selbst glänzenden Worten wurde der "Alte Bahnhof" nun in einem schicken, festlich strahlenden und teuren Gewand eingeweiht und somit seiner neuen Bestimmung als Haus des Gastes, als dritte Residenz eines Stadtbürgermeisters, als Beratungszentrum der kommunalen Bürgervertretung und als Begegnungstätte für Bürger und Gäste übergeben. Im Rahmen dieser Einweihungsfeier und dem sich anschließenden "Tag der offenen Tür" besaßen einige "Bürger für Bürger" die Kühnheit, auf dem "volkseigenen Terrain" des restaurierten Bahnhofgebäudes anschauliche, künsterlich sehr gelungene Federzeichnungen und Drucke vom "Alten Bahnhof" und vom "Kaiserlichen Postgebäude am Brückenkopf" zum Verkauf anbieten zu wollen. Der Künstler, Leo Dieter Röhl aus Wolf, hatte diese Bilder großzügig dem Vorstand des Vereins "Traben-Trarbach-Aktiv" geschenkt. Der Erlös war für den Fond "Das große Glockenspiel 2004" bestimmt. Diese an sich gute Bürgeraktion, hätte sicher guten Zuspruch gefunden, wurde jedoch ohne Angabe von Gründen ganz kurzfristig entgegen des "Gutwill" des Verkehrsamtsleiter verboten. Nun zu unseren Preisfragen: a) Welcher Bürger hatte solchen hohen Mut und eigenen Stolz, "den Bürgern für Bürger zum Wohle unserer Stadt" diese Aktion zu untersagen?, b) Welche rechtliche und moralische Grundlage rechtfertigt einem Gebieter, das Gebotene zu verbieten?, c) Was kann der edle und hehre Beweggrund sein für eine solche Denkens- und Handlungsweise?. Einsender mit den drei richtigen Antworten erhalten als Preis einen Druck des ehemaligen Bahnhofgebäudes oder des Kaiserlichen Postgebäudes, Uwe Zimmer und Günter Oberle Traben-Trarbach

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