HINTERGRUND

Bustransport Seit 1980 ist in einem LANDESGESETZ geregelt, dass durch den Landkreis die Beförderung der Kinder, "die den Kindergarten einer anderen Gemeinde besuchen" zu gewährleisten ist und der Landkreis auch die "hieraus entstehenden Kosten zu übernehmen" hat.

Und: "Dies gilt entsprechend für Beförderungen innerhalb einer Gemeinde mit räumlich getrennten Gemeindeteilen." Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat sich aber entschieden, den Begriff "Gemeinde-/Stadtteil" anders zu definieren. Demnach soll der Begriff "Stadtteil" eher funktional verstanden werden, wobei es vorrangig um LAGE, ENTFERNUNG und ERREICHBARKEIT geht. "Demnach besteht nur dann ein Beförderungsanspruch, wenn es um die Beförderung von Kindern von einem räumlich völlig abgetrennten/abgelegenen Teil einer Stadt zur Kindertagesstätte geht. Dabei sind Gemarkungsbezeichnungen und GEMARKUNGSGRENZEN oder historische Namensbezeichnungen nicht relevant, sondern allein die Tatsache, dass es sich für einen objektiven Betrachter um einen räumlich völlig getrennt/abgelegenen Stadt-/Gemeindeteil handelt und daher die WOHNORTNÄHE nicht gegeben ist", schreibt die Verwaltung. Dies sei bei Dorf und Neuerburg nicht der Fall, da die beiden Stadtteile zusammengewachsen seien und deshalb solle nun der Kita-Bustransfer von Dorf nach Neuerburg zum neuen Kita-Jahr 2006/07 eingestellt werden. Mit Ausbau der Kindergärten zu Kindertagesstätten wurde im neuen KINDERGARTENTAGESSTÄTTENGESETZ 1991 auch ein Anspruch auf eine Beförderung am Nachmittag verankert. Von Dorf aus fährt der Bus morgens um kurz nach 8 Uhr nach Neuerburg und mittags gegen 11.45, 13.30 und 16 Uhr wieder zurück. Geöffnet hat die Kita am Nachmittag bis 17 Uhr. Kinder unter drei Jahren, die die Kindertagesstätte besuchen, sind vom Bustransfer ohnehin ausgeschlossen. (scho)

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