HINTERGRUND

Katastrophenschutz Der Katastrophenschutz ist in Deutschland in Friedenszeiten alleinige Sache der Länder. In die Zuständigkeit des Bundes fällt der Katastrophenschutz nur im Verteidigungsfall. Dann ergänzt der Bund die Zuständigkeiten der Länder durch ergänzende Ausstattung und Ausbildung.

Die Ausstattung des Bundes steht den Ländern aber auch für den Katastrophenschutz im Frieden zur Verfügung. Die Verteilung der vom Bund bereitgestellten Ausstattung obliegt ausschließlich den Ländern. (bec)

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