HINTERGRUND

Deutschland hat unter den westeuropäischen Ländern das umfassendste System kontrollierender, restriktiver gesetzlicher Reglungen zum Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz wurde zum April dieses Jahres vor allem in Hinsicht auf Medienschutz aktualisiert. Es sieht folgende Altersbeschränkungen vor: Tanz-Veranstaltungen:- Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne erziehungsbeauftragte Person (das ist ein Erziehungsberechtigter oder eine Person über 18 Jahren, die eine Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten getroffen hat) - 16/17-Jährige: bis 24 Uhr - ab 18 Jahren: ohne Beschränkung Gaststätten:- unter 16-Jährige nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder zur Einnahme eines Getränkes oder einer Mahlzeit von 5 bis 23 Uhr - 16/17-Jährige: bis 24 Uhr - ab 18 Jahren: unbeschränkt Alkoholausschank:- für unter 16-Jährige: verboten - 16/17-Jährige: keine branntweinhaltigen Getränke, Bier und Wein sind o.k. - ab 18 Jahren: alles erlaubt Tabakwaren:- Verkauf und Konsum bei Jugendlichen unter 16 Jahren verboten - ab 16 Jahren: ohne Beschränkung

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