HINTERGRUND

JURISTISCHER STREIT: Die Klageverfahren gegen beide B 50 neu-Teilstücke sind noch nicht abgeschlossen, die streitenden Parteien beide siegessicher. Die Klage des BUND gegen Abschnitt 1 wurde im Januar abgewiesen, Revision nicht zugelassen. Gegen letzteres hat der BUND Beschwerde eingelegt. Zudem hat er am Dienstag ein Eilverfahren eingereicht. Würde diesem stattgegeben, müsste der so eben begonnene Bau der B 50 neu eingestellt werden, bis über die Revision entschieden ist. Dazu Prof. Bernhard Stüer, Anwalt des Landes: "Wir gehen davon aus, dass an dem Eilverfahren nichts dran ist, werden aber vor dessen Entscheidung keine keine großen Eingriffe vornehmen." Für den zweiten Abschnitt hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagabend bekannt gegeben, dass es dem Eilverfahren des BUND stattgibt. Das heißt, hier muss auf ein rechtskräftiges Urteil gewartet werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte im Januar den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt für rechtswidrig erklärt, gleichzeitig aber auf eine mögliche Reparatur des Beschlusses hingewiesen. Laut Stüer steht das Land jetzt nur noch vor der Frage, ob es die Revision abwartet oder das Reparaturverfahren beschleunigt. Heide Weidemann vom BUND meint hingegen: "Es gibt zwei Sachen, an die ich nie geglaubt habe: Dass Stoiber Bundeskanzler wird und dass der Hochmoselübergang kommt." FAKTEN: Begonnen wurde nun mit dem Bau des ersten B 50 neu-Abschnitts vom Autobahnkreuz A1/A60 bei Wittlich bis Platten. Das 5,3 Kilometer lange Teilstück wird 57 Millionen Euro kosten. Fertiggestellt werden soll es erst mit dem zweiten Teilstück der B 50 neu (Platten bis Longkamp, mit Hochmoselübergang). Als Zieldatum gilt hier bislang 2009. Mit dem Bau des ersten Abschnitts wird die Landesstraße 52 verlegt. mai

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