HINTERGRUND

GESETZ: Für private Garten-Partys braucht man keine Genehmigung. Regeln gibt es dennoch. Das Emmissionsschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz besagt: "Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können." Die Polizei vor Ort muss dann entscheiden, ob die Nachtruhe wirklich gestört wurde, und eingreifen. STRAFE: Wer sich nicht an die Ermahnung der Staatsgewalt hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für so genannte "Ersttäter" verhängt beispielsweise das Ordnungsamt der VG Bernkastel-Kues ein Bußgeld von 50 Euro.

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