HINTERGRUND

Lehrvertrag von 1901: Otto Faust jun. besitzt noch den handgeschriebenen Lehrvertrag seines Vaters Otto, der zwischen dem Sattlermeister und Tapezierer August Heitz und seiner verwitweten Großmutter Anna Faust am 20. Juni 1901 abgeschlossen worden ist.

Drei Jahre dauerte die Lehrzeit. Die Mutter hatte dem Lehrmeister für diesen Zeitraum ein Lehrgeld von 50 Mark zu entrichten. An einzelnen Tagen durfte sie ihren Sohn Otto "zur Ausführung ihrer eigenen Arbeiten verwenden". Der Lehrling musste ein fleißiges, ordentliches Arbeiten sowie Betragen versprechen. "Für den Fall, dass der Lehrling ohne Grund die Lehrzeit unterbricht, wurde in dem Vertrag vereinbart, "dass die Ww. Faust an den Lehrmeister Heitz eine Conventionalstrafe zu zahlen hat". Die Witwe musste damals gleichzeitig das väterliche Erziehungsrecht auf den Lehrmeister übertragen, und der war berechtigt, den Lehrling vorübergehend auch mit Feldarbeit zu beschäftigen. August Heitz verpflichtete sich hingegen, "den Otto Faust im Handwerk gründlich zu unterweisen, und ihm aus seinen Mitteln die Krankenkasse und Beiträge zu bestreiten".(G.K.-B.)

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