HINTERGRUND

Grundsätzlich gilt: Wer in Rheinland-Pfalz ein Tier über- oder anfährt, ist verpflichtet, den Unfall unverzüglich beim zuständigen Revierpächter zu melden. Falls der nicht bekannt ist, sollten Ortsbürgermeister oder Polizei informiert werden. Wer das tote Tier in den Kofferraum legt und als willkommene Abwechslung im Speiseplan nutzt, begeht eine Straftat: Wilderei wird staatsanwaltlich verfolgt. Denn jegliches tote Wild unterliegt per Gesetz dem Aneignungsrecht des zuständigen Revierpächters. Dazu gehören zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine, Muffel und Hasen, aber auch Fasane und Graureiher. Alle anderen Tiere wie Igel und Eichhörnchen sind dem Naturschutzrecht unterstellt. Wildwechselschilder sollten vom Autofahrer grundsätzlich ernst genommen werden, rät Horst Kahren, der Geschäftsführer des Kreisjagdverbandes. Große Aufmerksamkeit sollte der Fahrer in der Dämmerung mitbringen. Kahren empfiehlt eine defensive Fahrweise, lieber mal runter vom Gaspedal, und stets darauf gefasst sein, dass ein Tier aus dem Straßengraben oder zwischen zwei Bäumen hervorgesprungen kommt. Gefährdete Gegenden sind Wald-, Waldrandgebiete und Wiesen. Wenn die Rehböcke im März/April losziehen und ihre Duftmarken setzen oder im Juli / August die Weibchen vor sich her treiben, besteht durch diese Tierart eine besondere Gefahr für Autofahrer; derzeit sind die Hirsche sehr aktiv.(peg)

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