HINTERGRUND

Abgesehen davon, dass der Selbstschussapperat für Menschen lebensgefährlich sein kann, ist die Jagdwilderei ebenfalls kein "Kaliersdelikt". Nach Paragraph 292 Strafgesetzbuch wird Jagdwilderei in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn die Tat zur Nacht- oder Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise begangen wird.(sos)

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