HINTERGRUND

ZUZAHLUNG: Bisher gab es bei Brillen oder Kontaktlinsen Festbeträge pro Glas beziehungsweise Linse von der Krankenkasse. Für das Brillengestell gab es schon seit mehreren Jahren keine Zuschüsse mehr.

Anrecht auf Beiträge von der Kasse gab es nur, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrin verändert hatte. Um Ansprüche geltend machen zu können, war eine Erstverordnung vom Augenarzt notwendig, danach genügte ein Berechtigungsschein vom Augenoptiker. Künftig soll bis auf Ausnahmeregelungen, die noch nicht genau feststehen, alles vom Kunden gezahlt werden. Auch Reparaturen zahlt die Kasse nicht mehr.

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