HINTERGRUND

Für die hiesigen Landwirte kann die Krankheit im Wald zur Katastrophe im Stall werden. Wenn die Schweinepest auf das Hausschwein übertragen wird, sterben die meisten Jungtiere. Um die Pest einzudämmen, müssen bei einem Verdachtsfall alle Tiere im Umkreis von einem Kilometer getötet werden, und die Handelsbeschränkungen tun ihr Übriges. Kreisveterinär Joachim Wiedner zum bisherigen Erfolg der Immunisierungsaktion: "Den letzten Virusnachweis im Landkreis gab es im März 2003. Es war zugleich der letzte Virusnachweis für den Norden von Rheinland-Pfalz. Insgesamt gab es im Norden des Landes 2003 drei Virusnachweise bei Wildschweinen. 34 positive Wildschweine gab es 2003 in der Pfalz." Die landesweite Impfaktion brachte auch Restriktionen für die Landwirte. Während der "oralen Immunisierung", also der Köderauslegung für die Wildschweine, gelten auch Sonderregelungen für die Landwirtschaft. So dürfen Schweine den Betrieb nur verlassen, wenn sie 24 Stunden vorher von einem Tierarzt untersucht worden sind. Außerdem darf kein Schwein draußen herumlaufen. Die Impfung der Hausschweine gegen die Seuche ist aus wirtschaftlichen Gründen EU-weit verboten. Grund ist die Angst der seuchenfreien Länder, die Krankheit unter dem Deckmantel des Impfschutzes mit der Einfuhr von Fleischprodukten ins Land zu importieren. So führt etwa die USA nur Produkte von ungeimpften Tieren ein, die also eindeutig weder Virus noch Antikörper tragen. Unabhängig von der Seuchenbekämpfung hoffen insbesondere Landwirte und Winzer auf eine weitere Reduzierung des Wildbestandes, da die Wildschäden auf Äckern und in Weinbergen eine große finanzielle Belastung geworden sind.(sos)

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