HINTERGRUND

Hinsichtlich der Standortsuche erklärt die Stadtverwaltung Wittlich: "Die Netzbetreiber haben sich damit verpflichtet, die Städte, Gemeinden und Landkreise über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle ins Auge gefassten Standorte zu benennen.

Ferner besteht die Verpflichtung, von den Kommunen vorgeschlagene Alternativstandorte für Mobilfunkanlagen vorrangig zu berücksichtigen, sofern dies technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren ist. Die Vereinbarung sieht weiterhin vor, dass die Abstimmungsverfahren innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen abgeschlossen werden sollten." Weiter schreibt die Stadtverwaltung Wittlich: "Nach dem heutigen Stand der Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben. Die Gerichte, einschließlich Bundesverfassungsgericht, erkennen die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung - insbesondere für Mobilfunkanlagen - als ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder an." Weitere Informationen: www.mirp.de; www.regtp.de; www.izgmf.de. (sos)

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