HINTERGRUND

"Wälder zwischen Wittlich und Cochem": Um das Areal "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" unter Schutz zu stellen und so den vom Gericht kritisierten Planfeststellungsbeschluss für die B 50 neu schnellstmöglich reparieren zu können, hatte das Umweltministerium zunächst eine Doppelstrategie gefahren.

Zum einen erarbeitete es eine Verordnung, um das Areal zum Naturschutzgebiet (NSG) zu erklären. Zum anderen versuchte es, das neue Landespflegegesetz schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, um alle Vogelschutz- und FFH-Gebiete auf einmal unter Schutz zu stellen. Die "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" wären mit 29 000 Hektar das größte Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz geworden. Das zerklüftete Gebiet erstreckt sich zwischen Wittlich und Cochem sowie den Achsen Irmenach-Lötzbeuren-Hahn und Greimerath-Ulmen-Gevenich. Die NSG-Verordnung war mit ihren strikten Verboten auf breite Ablehnung im Landkreis gestoßen. Das Landespflegegesetz war schneller, und so wurde das Areal zum weniger stark geschützten Vogelschutzgebiet erklärt. (mai)

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