HINTERGRUND

Gesetzliche Regelung Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die Interessenskonflikte von Verwaltungsangestellten in der Kommunalpolitik verhindern sollen. So dürfen die Angestellten nicht im gesetzgebenden Gremium ihrer Verwaltung aktiv sein, sprich Bedienstete der Kreisverwaltung dürfen sich nicht in den Kreistag, Angestellte der VG nicht in den VG-Rat wählen lassen.

Da die Beziehungen zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde enger sind als zwischen Kreis und Ortsgemeinde sind dort die Vorschriften strenger. VG-Angestellte dürfen im Zuständigkeitsbereich ihrer Verwaltung weder Ortsbürgermeister noch Gemeinderatsmitglieder sein.

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