HINTERGRUND

FEUERWERK Peter Kohlei, Wehrleiter der Wittlicher Feuerwehr, gibt Tipps zum Silvesterfeuerwerk: Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die nach DIN hergestellt wurden.

Sie müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen sein. Die vom BAM in die Klasse P II eingestuften Feuerwerkskörper dürfen nur von Menschen über 18 Jahren gezündet werden. Beachten Sie die gesetzliche Abbrennzeit vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 1 Uhr. Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern und Jugendlichen auf. Das Knallen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Tierunterständen ist nicht erlaubt. Nehmen Sie nach dem Anzünden sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Zünden Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus Flaschen, die Sie zur besseren Standsicherheit mit Wasser oder Sand füllen oder rundum mit Erdreich stabilisieren. Schließen Sie Türen und Fenster, damit keine Feuerwerkskörper ins Haus gelangen können. Auch Knaller und Böller direkt nach dem Anzünden auf eine ungefährliche Stelle werfen. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände alkoholisierter Menschen. Haustiere sollten zum Schutz in der Silvesternacht im Haus bleiben. Schützen Sie Ihre Ohren und besonders die Ihrer Kinder mit Watte ober Ohrstöpseln aus dem Fachhandel. Versuchen Sie Blindgänger nicht ein zweites Mal zu zünden, sondern machen Sie sie unbrauchbar, indem Sie die Blindgänger in einen Eimer mit Wasser werfen. Noch Fragen? Ihre Feuerwehr beantwortet sie gerne. Falls doch etwas passiert: Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 1 1 2. (sos)

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