HINTERGRUND

Jugendstrafanstalt Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Deshalb beträgt die Mindeststrafe sechs Monate. Die Höchststrafe beläuft sich auf zehn Jahre. Jugendstrafen werden für Taten verhängt, die die Jugendlichen im Alter von 14 bis 18, im Einzelfall auch bis 21 Jahren verübt haben.

Der Großteil der jugendlichen Inhaftierten in Wittlich (maximal 140) ist im Gruppenvollzug untergebracht. Wie in einer Wohngemeinschaft muss sich die 20 Mann starke Gruppe darauf einigen, wer den Gruppenraum, den Waschraum und die Küche putzt; um die eigene Zelle und Wäsche kümmert sich jeder selbst. Zwei Häftlinge teilen sich in der Regel eine knapp acht Quadratmeter große Zelle. Jede Wohngruppe wird von einem Beamten sicherheitstechnisch betreut. Ein Sozialarbeiter kümmert sich um zwei Wohngruppen und übernimmt den sozialen Part. Er spricht mit der Gruppe über das, was schief läuft, diskutiert mit den Häftlingen über Gewalt und führt bei Bedarf auch Einzelgespräche. Weitere 64 Haftplätze gibt es im Jugendgefängnis außerhalb des Gruppenvollzugs. Die Häftlinge dort werden ebenfalls von einem Sozialarbeiter betreut. (mai)

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