HINTERGRUND

Kindergarten Zum Artikel über den FWG-Antrag zur Verlegung von Kindergarten und Grundschule meldete sich Ortsbürgermeister Lothar Herres beim TV. Er wies darauf hin, dass der Eindruck entstanden sei, der Kindergarten stünde illegal in der Lärmschutzzone 2. Es sei zwar richtig, dass heute ein neuer Kindergarten dort nicht mehr gebaut werden dürfe.

Jedoch habe es die Einteilung in Lärmschutzzonen noch nicht gegeben, als die jetzt existierende Einrichtung gebaut worden sei. Binsfeld liege heute großteils in der Lärmschutzzone 2, so Herres weiter. In den wenigen Bereichen außerhalb dieser Zone könne ein Kindergarten nicht errichtet werden. Entweder spreche das Landespflegegesetz dagegen oder es handele sich sich - wie im Baugebiet "Auf der Mauer" - um reines Wohngebiet, in dem ein solcher Bau nicht zulässig sei.

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