HINTERGRUND

Anspruch auf Unterricht "Schüler haben einen Anspruch darauf, die in der Stundentafel festgelegte Zahl der Wochenstunden zu erhalten." So steht es auf der Webseite des "Projekts Erweiterte Selbständigkeit für Schulen".

Und weiter: "Sie (die Schulen) verantworten, wen sie für die Vertretung von Unterricht verpflichten." Im Zweifelsfall empfehlen die PES-Macher die höher qualifizierten Bewerber. Ausgeschlossen ist lediglich, wer die zweite Staatsprüfung für das Lehramt nicht bestanden hat. Das PES-Budget dient nur zur Senkung des temporären, nicht des strukturellen Unterrichtsausfalls. (peg)

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