HINTERGRUND

VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG: Das behördlich korrekte Zusammenspiel zwischen Naturschutz und Verkehrsprojekt erklärt Ministeriumspressesprecher Jörg Wagner wie folgt: "Die FFH-Richtlinie - beziehungsweise die diese umsetzenden Bundes- und Landesnaturschutzgesetze - sehen vor, dass für Projekte, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Geübte Praxis, auch aufgrund der Rechtsprechung hierzu, ist es, ausdrücklich auch auf Einwirkungen von außerhalb der Gebiete verlaufenden Projekten einzugehen. Aufgrund der räumlichen Nähe der B 50 neu wird die Frage der von der B 50 neu möglicherweise ausgehenden Auswirkungen daher im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung untersucht." Die Ergebnisse der (jetzt zusätzlichen) FFH-Verträglichkeitsprüfung gehörten als maßgeblicher Umweltbelang zu den Unterlagen, die im Planfeststellungsverfahren ausgelegt würden. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt der B 50 neu (Platten - Longkamp) wurde nun beantragt. Wenn alles optimal verlaufe und nicht erneut geklagt werde, könne noch in diesem Jahr Baurecht erreicht werden, sagt Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage. Der BUND hatte angekündigt, erneut zu klagen. (sos)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort