Jährlich ca. 300 Neuanträge

Wittlich hat durchschnittlich 300 Sozialhilfefälle.

Jährlich werden ca. 300 Neuanträge gestellt und ebensoviele Menschen aus der Sozialhilfe wieder "entlassen". Die Sozialhilfe wird grob gegliedert in Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die BSHG-Leistungen beliefen sich in 2002 auf 1,6 Millionen Euro, wovon 25 Prozent die Stadt trägt, 75 Prozent der Kreis Bernkastel-Wittlich. Die AsylbLG-Leistungen betrugen 80 000 Euro, die komplett vom Kreis an die Stadt erstattet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort