KREISTAG IN KÜRZE

KREIS GEGEN BUNDESREGIERUNG: Kurios, aber wahr: Ausgerechnet auf Anregung des SPD-Kreisvorsitzenden Günter Rösch hatte die Verwaltung eine Resolution entworfen, mit der der Landkreis die Noch-SPD-Bundesregierung auffordert, einen Kabinettbeschluss aufzuheben.

Es geht um die Unterkunftskosten für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Das Kabinett hatte beschlossen, den Bundesanteil von rund 29 Prozent an diesen Kosten zurückzufahren, da seiner Meinung nach die kommunalen Träger geringer belastet würden als ursprünglich angenommen. In der Resolution wird der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landkreistags, Winfried Hirschberger, mit den Worten zitiert: "Rückwirkend wird hier die Geschäftsgrundlage entzogen. Mir ist schleierhaft, mit welchen Zahlen das Bundeswirtschaftministerium diesen Vertrauensbruch rechtfertigt." Bis auf Großstädte gebe es in diesem Punkt in der Mehrzahl kräftige Verlierer, vor allem bei den Landkreisen. Den Kreis Bernkastel-Wittlich erwarten für 2005 Unterkunftskosten von 1,54 Millionen Euro, ohne Bundesbeteiligung steigen die Kosten gar auf 2,05 Millionen Euro. Bei dieser Resolution war sich der Kreistag einig: 31 Mitglieder stimmten dafür, einer enthielt sich.GRÜNE GEGEN BELOHNUNG VON UNTÄTIGKEIT: Mit einem Antrag, mit dem die Grünen gegen die Belohnung von Untätigkeit vorgehen wollten, erntete die Partei zwar durchaus Applaus in den Reihen der CDU, bis zu einer Unterstützung bei der Abstimmung reichte es dann aber doch nicht. Bei dem Antrag ging es um die Beteiligung der Gemeinden an den Personalkosten kirchlicher Kindergartenträger. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Beteiligung rückwirkend von 15 auf 12,5 Prozent abgesenkt. Von 2002 bis 2005 hatte die Kreisverwaltung den betroffenen Gemeinden 15 Prozent abgenommen. Thomas Schmitt-Schäfer plädierte dafür, nur den Gemeinden das Geld zurückzuerstatten, die Widerspruch eingelegt hatten. Der Grüne verglich den Sachverhalt mit Widersprüchen von Privaten bei den Abfallgebühren. Auch hier werde Geld nur ausgezahlt, wenn der Betreffende aktiv würde. Analog dürfe auch bei den Kindergartenkosten Untätigkeit nicht belohnt werden. Es gehe immerhin um 80 000 Euro, in dem Fall eine freiwillige Leistung des Kreises. Die übrigen Parteien sprachen sich für eine Gleichbehandlung der Gemeinden aus. Mit zwei Ja- und 30 Nein-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. (mai)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort