KURZ

DIGITALE KONTROLLGERÄTE: Fahrer von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines Kontrollgerätes aufzeichnen.

Das gleiche gilt für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Ab dem 1. Mai sollen die Zeiten mit digitalen Kontrollgeräten aufgezeichnet werden. Die Einführung gilt nur für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Mai erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt bereits zum Verkehr zugelassen sind, können weiterhin mit analogen Kontrollgeräten betrieben werden. Zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts sind Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten notwendig. Ab sofort können Anträge auf Ausstellung dieser Karten beim Fachbereich Verkehr und Zulassung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden. Grundbedingung für die Ausstellung ist der Hauptwohnsitz des Fahrers beziehungsweise der Unternehmenssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

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