Keine Münchhausenerei

Zum Beweissicherungsverfahren in Graach meint dieser Leser:

Da die Informationspolitik des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Trier in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, haben die Menschen in Graach allen Grund, die Beruhigungsformeln, die im Zusammenhang mit dem Rutschhang verbreitet werden, zu hinterfragen. Das sind weiß Gott keine "Münchhausenereien". Bevor man Schäden durch den Bau reklamieren kann, muss man nachweisen, dass sie nicht vorher schon da waren - und genau hier liegt der Hase im Pfeffer!

Hierzu ein wörtliches Zitat aus dem Planfeststellungsbeschluss: "Ferner hat der Straßenbaulastträger vor Beginn der Baumaßnahmen den Zustand der Gebäude, die dem Rutschgebiet am nächsten liegen, auf Antrag der betroffenen Eigentümer durch einen Sachverständigen in einem Beweissicherungsverfahren sicherstellen zu lassen. Sollten sich im Verlauf der Bauarbeiten Schäden an Gebäuden zeigen, die auf die Bautätigkeiten zurückgeführt werden könnten, sind die Arbeiten zu unterbrechen, um die genaue Schadensursache zu ermitteln."

Georg Laksa, Ürzig

Strassenbau

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