Kindschaftsrecht und Unterhalt

WITTLICH. Berechnung von Kindesunterhalt - Was ist zu beachten? Dazu wird Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum am Mittwoch, 12. Februar, 20 Uhr, im Sankt-Markus-Haus, Karrstraße, Wittlich, referieren. Er wird auf alle Aspekte der Berechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle eingehen.

Seit der Reform des Kindschaftsrechts sind eheliche und nichteheliche Kinder auch im Unterhaltsrecht gleichgestellt. Das Gesetz legt des weiteren fest, dass die volljährigen unverheirateten Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleichrangige Unterhaltsansprüche haben wie die minderjährigen Kinder.

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