Lärm belästigt Bürger

Vor 25 Jahren berichtete die Mittelmosel-Zeitung über die sich häufenden Beschwerden aus weiten Teilen der Bevölkerung und der hier weilenden Gäste über den starken Verkehrslärm und die anderen Lärmbelästigungen zur Mittags- und Nachtzeit im Stadtgebiet.

Die VG-Verwaltung wies daher noch einmal auf die einschlägigen Gesetze hin. Demnach gehören die Moseluferanlagen zum Kurbetrieb, für den jeglicher Fahrzeugverkehr und der Spielbetrieb ausgeschlossen ist. Verboten sei unnötiges Lärmen wie das Laufen der Motoren stehender Fahrzeuge, Motore im Leerlauf hochzujagen, Wagentüren oder Kofferraumdeckel unnötig laut zuzuschlagen. Weiter heißt es, dass von 22 bis 7 Uhr zum Schutze der Nachtruhe verboten ist, "Anlagen aller Art zu betreiben, daß hierdurch die Nachruhe anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr". Der Bericht endet mit der Hoffnung, "daß schon bald der Entwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes den Bundestag passieren wird, damit eine noch wirksamere gesetzliche Handhabung gegen unzumutbaren Verkehrslärm gegeben sein wird". (G.K.-B.)

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