Landgericht verurteilt 69-jährigen Autohändler

Cochem-Zell/Koblenz · Im Prozess gegen einen Autohändler aus dem Kreis Cochem- Zell hat das Landgerichts Koblenz das Urteil des Amtsgerichts Cochem geändert. Statt zu zwei Jahren wurde der angeklagte 69-Jährige nun zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Cochem-Zell/Koblenz. Die wenigen Zuhörer beim Prozess gegen einen Autohändler aus dem Kreis Cochem-Zell fühlen sich in der Vermutung bestätigt, dass die Justiz vor allem "die Kleinen" fängt und "die Großen" laufen lässt. Das sah die Strafkammer des Landgerichts Koblenz sicherlich anders, denn nach der Berufungsverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 69-jährigen Geschäftsmann änderte sie das Urteil des Amtsgerichts Cochem von zwei Jahren auf ein Jahr und sechs Monate ab. Sie setzte diese Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus, selbst nachdem der Vorsitzende Richter das lange Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen hat. Außerdem wurden, dem Mann die Hälfte der Kosten des Verfahrens erlassen.
Die Vorgeschichte: Der Autohändler war 2011 vom Amtsgericht Cochem zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in acht Fällen von einem Autohersteller zu Unrecht Verkaufsprämien von rund 44 000 Euro kassiert hat. Dazu waren die hochwertigen Fahrzeuge kurzfristig auf Mitarbeiterinnen zugelassen und nach Eingang der Prämie wieder abgemeldet worden. Das Amtsgericht Cochem hatte das "Geschäftsgebaren" des Autohändlers als gewerbsmäßigen Betrug gewertet und den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Verurteilte wollte aber nicht ins Gefängnis und legte Berufung vor dem Landgericht ein. Die damit befasste Strafkammer bestätigte damals das Urteil des Amtsgerichts. Doch der Autohändler nahm sich einen weiteren Verteidiger, der in der Revision beim Oberlandesgericht (OLG) einen Verfahrensfehler geltend machte. Denn die Berufung war auf Rechtsfolgenausspruch, also auf das Strafmaß beschränkt.
Das Landgericht hat jedoch auch die Schuldfrage neu verhandelt mit der Folge, dass das OLG das Urteil aufhob und die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwies.
Die Verteidiger des Autohändlers nutzten diese Chance, um für Strafminderung und Bewährung zu kämpfen. Dabei argumentierten sie, dass das Landgericht weder die unterschiedlichen Prämiensysteme des Autoherstellers gewürdigt habe, noch dass durch die Rückzahlung kein Schaden entstanden sei. Die Verteidigung könne sich auch die Einstellung des Verfahrens vorstellen, sagte der Anwalt. Schließlich verständigten sich die Prozessbeteiligten über Strafmaß und Bewährung. Ausschlaggebend waren die Rechtsfolgen des Urteils: Aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ist dem verurteilten Autohändler für fünf Jahre die Geschäftsführung seiner Autohäuser untersagt. bm

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