Neue Verkehrsführung

TRABEN-TRARBACH. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Traben-Trarbach hat beschlossen, für einen Teilbereich der Kirchstraße eine Einbahnstraßenregelung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Dabei soll diese Einbahnstraßenregelung von der Einmündung "Römerstraße" in Richtung "Obere Kaiserstraße" eingerichtet werden. Lediglich Fahrradfahrer sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. Mit dieser Maßnahme soll die vielfach missbräuchlich genutzte "Abkürzungsstrecke" Kirch-/Poststraße, die zudem an der Kreuzung Bahn-/Poststraße noch vorfahrtsberechtigt ist, wegfallen.

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