Normaler Vorgang

"Nachrücken" ist in Landscheid nichts Ungewöhnliches. Die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der VG Wittlich-Land und im Volksfreund sind geeignet, bei Außenstehenden Verwunderung und Unverständnis hervorzurufen.

Tatsächlich handelt es sich für die Mehrortsgemeinde Landscheid um einen normalen Vorgang, der sich seit vielen Jahren nach jeder Kommunalwahl wiederholt. In Landscheid werden nicht nur der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat, sondern auch für jeden Ortsteil ein Ortsvorsteher und ein Ortsbeirat gewählt. Da ist es natürlich, dass eine Reihe von Personen für mehrere Ämter kandidieren und folglich auch in mehrere Gremien hineingewählt werden. Der Ortsbürgermeister kann kraft Gesetzes nicht Mitglied des Gemeinderates, die Ortsvorsteher können nicht Mitglied im jeweiligen Ortsbeirat sein. In diesem Jahr mussten also Marita Illigen und Ewald Heck ihr Mandat im Ortsbeirat niederlegen, da sie zur Ortsvorsteherin beziehungsweise zum Ortsvorsteher gewählt waren. Ein Vorgang der, den Ortsbürgermeister betreffend, übrigens in vielen Gemeinden stattgefunden hat. Nicht verpflichtend, aber häufiger Brauch ist es, dass gewählte Beigeordnete ihr Mandat im Rat räumen, um so weiteren Personen die aktive Mitarbeit in der Gemeindepolitik zu ermöglichen. Alle Beigeordneten der VG Wittlich-Land haben so gehandelt. In Landscheid rückte eine Person für den 1. Beigeordneten nach. Eine Besonderheit in Landscheid ist es, dass einige Personen, die in den Gemeinderat gewählt sind, aus dem gleichen Grund wie oben beschrieben, ihr Ortsbeiratsmandat zurückgeben, da sie als Gemeinderatsmitglied das Recht haben, in ihren Ortsteilen an den Sitzungen der Orts-beiräte beratend teilzunehmen. Lediglich das Stimmrecht verlieren sie durch den Verzicht. Diese Praxis war auch bei den Kommunalwahlen 1994 und 1999 schon üblich; jedoch geschah dies nicht in der Häufigkeit wie in diesem Jahr. Die Abläufe in unserer Gemeinde sind also nicht "skandalumwittert" sondern völlig normal und nachvollziehbar. Da die Wählergruppe Mehrortsgemeinde Landscheid nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt mit den nun aufgeworfenen Fragen gerechnet hat, haben wir sofort auf unserer Homepage www.fwg-landscheid.de eine umfassende Bürgerinformation veröffentlicht. Ulrich Müller, Landscheid

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